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Hygienekonzept COVID-19: Regelungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung

Ab 18.10.2021 gilt ein aktualisiertes Hygienekonzept. Die Wiederzulassung zum Besuch des BFW nach einer Erkrankung wurden ergänzt.

Ab 18.10.2021 gilt ein aktualisiertes Hygienekonzept.

Die Bestimmungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden finden Sie hier (klicken!)

Die Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie hier (klicken!)