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Hygienekonzept COVID-19: Maskenpflicht nur noch im Medizinischen Dienst

Die Maskenpflicht entfällt in weiten Teilen des BFW und besteht nur noch im Medizinischen Dienst.

Die Maskenpflicht im BFW entfällt und besteht nur noch im Bereich des Medizinischen Dienstes. Auf freiwilliger Basis können die Masken selbstverständlich weiterhin getragen werden.

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