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Hygienekonzept COVID-19 aktualisiert

Das „Hygienekonzept COVID-19 für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden" wurde aktualisiert und tritt ab 17.02.2022 in Kraft.

Das „Hygienekonzept COVID-19 für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden“ wurde aktualisiert und tritt ab dem 17.02.2022 in Kraft.

Eine Zusammenfassung der Ergänzungen/Neuerungen: Der Medizinische Dienst oder das Reha- und lntegrationsmanagement können dem Teilnehmer eine Bescheinigung hinsichtlich des Testerfordernisses für ein Testzentrum ausstellen.

Eine Wiederzulassung zum Besuch der Einrichtung nach einem positiven Testergebnis hinsichtlich SARS-CoV-2 ist ausnahmslos nur mit Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises hinsichtlich SARS-CoV-2 möglich.

Gegenseitige Besuche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den lnternatszimmern sind auf den Bewohner und maximal eine weitere Person beschränkt, sofern eine der Personen weder geimpft noch genesen ist. Sind alle Personen auf dem Zimmer geimpft oder genesen, gelten aktuell keine Kontaktbeschränkungen.

Das gesamte aktuelle Hygienekonzept (Stand 15.2.2022) finden Sie hier (Bitte klicken!)