Grund dafür ist, dass die zuständigen Behörden das Ausbildungshotel "Bildungsblick" steuerrechtlich nicht als Zweckbetrieb anerkennen.
„Diese Voraussetzung ist aus unserer und aus Sicht der Steuerberater klar gegeben“, erklärt BFW-Geschäftsführer Manfred Geier.
Seit der Eröffnung im Herbst 2011 sei das Ausbildungshotel dafür da gewesen, Menschen mit Behinderung im „Echtbetrieb“ zu Hotelkaufmännern und Hotelkauffrauen umzuschulen. Warum die Behörden das nicht anerkennen, könne er nicht verstehen.
„Wir hätten gerne weitergemacht und hoffen auf ein Umdenken, damit wir im Ausbildungshotel in Zukunft weiter im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderung arbeiten können“, sagt Herr Geier.