Hygienekonzept COVID-19: Neue Vorgaben für Nachweise und Testungen
25.11.2021Das „Hygienekonzept COVID-19 für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden“ wurde aktualisiert und tritt ab 29.11.2021 in Kraft.
Das „Hygienekonzept COVID-19 für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden“ wurde aktualisiert und tritt ab 29.11.2021 in Kraft.
Die neue Ausgabe der BWF-Hauszeitschrift ist druckfrisch erschienen! Themen darin u. a. Resilienz, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im BFW.
Bei roter Krankenhausampel oder regionalem Hotspot gilt ab 15.11.2021 auch für Teilnehmer/innen der Maßnahmen im BFW die 3G-Regelung.
Am 24.11. ab 09:30 Uhr kommt ein mobiles Impfteam ins BFW. Erst- und Zweitimpfungen und Boosterimpfungen sind möglich.
Mit einem symbolischen ersten Spatenstich haben heute die Bauarbeiten für den Neubau auf dem BFW-Campus in Kirchseeon begonnen.
Das Hygienekonzept COVID-19 wurde aktualisiert und gilt ab dem 12.11.21. Für alle Rehabilitanden gilt die 3G-Regelung.
Wolfgang Zinn hat im BFW München zum Qualitätsfachmann umgeschult und ist heute Qualitätsleiter bei der amo-tec GmbH.
Ab 18.10.2021 gilt ein aktualisiertes Hygienekonzept. Die Wiederzulassung zum Besuch des BFW nach einer Erkrankung wurden ergänzt.
Nach ihrer Umschulung im BFW arbeitet Franziska Schindler im Baureferat der Landeshauptstadt München.