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3G-Regelung für Teilnehmer/innen bei roter Krankenhausampel oder regionalem Hotspot

Bei roter Krankenhausampel oder regionalem Hotspot gilt ab 15.11.2021 auch für Teilnehmer/innen der Maßnahmen im BFW die 3G-Regelung.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales hat bekannt gegeben, dass auch für Teilnehmer/innen der Maßnahmen im BFW bei roter Krankenhausampel oder regionalem Hotspot die 3G-Regelung anzuwenden ist.
Die Abfrage des lmpf- bzw. Genesenenstatus erfolgt dabei in der Ausbildung in den einzelnen Kursen. Die Teilnehmer, die keinen lmpf- oder Genesenenstatus bzw. Testnachweis vonareisen, nehmen zwei Mal pro Woche (Montag, Mittwoch) an den in den Kursen gemeinsam durchgeführten Selbsttests teil.

Das aktuelle Hygienekonzept finden Sie hier (klicken!)