Berufliche Rehabilitation einfache Sprache
Sie können Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Dann ermöglichen wir
Ihnen einen Neubeginn in einem alternativen Beruf. Mehr noch: Wir begleiten Sie vom ersten Tag an,
erarbeiten mit Ihnen Ihre persönlichen Möglichkeiten und bieten jede Unterstützung, die Ihnen den
Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erleichtert.
Vom Reha-Antrag bis zur Reha-Maßnahme
Eine berufliche Rehabilitation, die die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen soll, muss
zunächst bewilligt werden. Erst dann können Sie eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch
nehmen. Wir zeigen Ihnen den Weg dahin: Von den Voraussetzungen, über den
Rehabilitationsantrag als Einstieg, bis zur beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.